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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Etitech GbR


  1. Geltungsbereich

  2. (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

  3. Etitech GbR
  4. Böhleswasenweg 11
  5. 72555 Metzingen
  6. E-Mail: info@etitech.de

  7. vertreten durch die Gesellschafterinnen Monika Lodderstaedt-Dürr und Melanie Dürr
  8. – nachfolgend „Verkäufer“ – und ihren Kunden.

  9. (2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

  10. (3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  11.  
  12. Vertragsabschluss

  13. (1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.

  14. (2) Bestellungen erfolgen in der Regel per E-Mail oder telefonisch und stellen ein verbindliches Angebot des Kunden dar.

  15. (3) Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.

  16. (4) Bei individuell angefertigten Produkten oder Maschinen ist die Auftragsbestätigung maßgeblich.

  17. Preise und Zahlungsbedingungen

  18. (1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Versandkosten.

  19. (2) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

  20. (3) Bei größeren Maschinen oder Sonderanfertigungen ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Anzahlung bei Auftragserteilung zu verlangen.

  21. (4) Der Verkäufer behält sich vor, Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse auszuführen.

  22. (5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

  23. Lieferung und Lieferzeit

  24. (1) Lieferungen erfolgen ab Lager oder direkt durch Lieferanten (Dropshipping).

  25. (2) Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

  26. (3) Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Details sowie ggf. Eingang vereinbarter Anzahlungen.

  27. (4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

  28. (5) Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände (z. B. Lieferverzögerungen durch Vorlieferanten) berechtigen den Verkäufer zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

  29. Versand und Gefahrübergang

  30. (1) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

  31. (2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben wurde – auch bei Direktversand durch Lieferanten.

  32. (3) Versandart und Versandweg werden vom Verkäufer nach eigenem Ermessen gewählt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  33. Dropshipping / Einsatz von Dritten

  34. (1) Der Verkäufer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter, insbesondere Lieferanten, zu bedienen.

  35. (2) Beim Direktversand durch Lieferanten erfolgt die Lieferung unmittelbar an den Kunden.

  36. (3) Ungeachtet dessen bleibt der Verkäufer alleiniger Vertragspartner des Kunden.

  37. Eigentumsvorbehalt

  38. (1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.

  39. (2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.

  40. (3) Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrages an den Verkäufer ab.

  41. (4) Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

  42. (5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen.

  43. Gewährleistung

  44. (1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.

  45. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.

  46. (3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

  47. (4) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

  48. (5) Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  49. (6) Bei Maschinen oder technischen Anlagen übernimmt der Verkäufer keine Garantie für bestimmte Einsatzbedingungen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

  50. Haftung

  51. (1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  52. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  53. (3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  54. (4) Die Haftung für Schäden aus unsachgemäßer Verwendung der gelieferten Produkte ist ausgeschlossen.

  55. Rücksendungen und Reklamationen

  56. (1) Rücksendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers.

  57. (2) Rücksendungen haben grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden zu erfolgen.

  58. (3) Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

  59. (4) Sonderanfertigungen und individuell beschaffte Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

  60. Individuelle Angebote und Sonderanfertigungen

  61. (1) Individuelle Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

  62. (2) Bei Sonderanfertigungen oder speziell beschaffter Ware ist ein Rücktritt des Kunden ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend vorgesehen.

  63. Auslandsgeschäfte

  64. (1) Lieferungen erfolgen innerhalb der Europäischen Union sowie in die Schweiz.

  65. (2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  66. (3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Verkäufers, soweit gesetzlich zulässig.

  67. Schlussbestimmungen

  68. (1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

  69. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

  70. (3) Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  71. Stand: März 2026